Neue Schul- und Kita-Verordnung in Sachsen gilt bis 6. Februar | nordsachsen24.de

Neue Schul- und Kita-Verordnung in Sachsen gilt bis 6. Februar

»Wir bleiben bei unserem Grundsatz: Schulen und Kitas bleiben offen und schließen erst, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind«, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Minister schloss allerdings eine Verschärfung der Regeln für den Schulbetrieb nicht aus, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.

Die neue Verordnung sieht einen eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Grundschulen vor. Klassen und Gruppen einschließlich des Personals müssen danach streng getrennt werden. In Schulgebäuden und immer dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Maskenpflicht. Für Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf besteht weiterhin die Pflicht, eine OP-Maske (oder FFP2-Maske) im Unterricht zu tragen. Für Primarschüler besteht hingegen keine Maskenpflicht im Unterricht. Für den Zutritt zum Schul- und Kitagelände müssen sich nicht vollständig geimpfte Personen dreimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Für Geimpfte und Genesene wird die regelmäßige Testung empfohlen. Die Schulbesuchspflicht bleibt aufgehoben.

Aktuell sind alle öffentlichen Schulen im Freistaat geöffnet. Bei lediglich zwei Schulen wurden eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

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Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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