Warnhinweise zu verdächtigem Ansprechen von Kindern | nordsachsen24.de

26.01.2024 17:00
26.01.2024 17:00

Warnhinweise zu verdächtigem Ansprechen von Kindern

<br> (Symbolbild: Pixabay)

(Symbolbild: Pixabay)

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Warnhinweise der Polizei zu verdächtigem Ansprechen von Kindern sind, gleich wo, immer und überall gültig. Aktueller Anlass dazu waren bekannt gewordene Vorfälle in Leipzig.://
Der Leipziger Polizei wurden in den vergangenen Tagen zwei Vorfälle bekannt, bei denen unbekannte Männer Schüler im Umfeld zweier Engelsdorfer Schulen verfolgt haben sollen. Am Mittwoch soll ein Mann in einem Pkw eine Schülerin verfolgt und sie angesprochen haben. Im weiteren Verlauf soll der Unbekannte das Mädchen zu Fuß verfolgt haben, woraufhin sie flüchtete. Am Montag nahmen mehrerer Schüler einen Mann in der Riesaer Straße wahr, der ihnen auf dem Schulweg gefolgt sein soll. Die Kinder wurden nicht angesprochen.
Die Polizei nimmt allerdings jeden Hinweis sehr ernst und geht diesen mit größter Sorgfalt nach.

Derzeit kursieren in zahlreichen privaten und öffentlichen Messenger-Gruppen Warnhinweise für Eltern vor verdächtigen Personen und Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang bittet die Polizeidirektion Leipzig darum, verdächtige Situationen oder Beobachtungen direkt an die Polizei zu melden und in Notsituationen den Notruf 110 zu wählen.
Gleichzeitig bitten wir darum, dass unbestätigte Informationen nicht über Chatgruppen weiterverbreitet werden. Dies kann unter anderem dazu führen, dass alltägliche Situationen als potenzielle Gefahr wahrgenommen werden.

Dennoch sollten Eltern mit ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen und diese sensibilisieren. Wir haben wichtige Punkte hier zusammengefasst:
❚ Soll Ihr Kind nach der Schule immer erst nach Hause kommen oder darf es gleich zum Spielen gehen?
❚ Wie soll Ihr Kind Sie über den Aufenthaltsort (des Spiels oder der Aktivität) informieren (z. B.: durch Anruf, Zettel, vorherige Absprache)?
❚ Wann genau soll Ihr Kind zu Hause sein?
❚ Mit wem darf Ihr Kind, ohne vorherige Absprache, mitfahren (z. B.: mit den Großeltern, mit den Eltern eines Freundes/einer Freundin)?
❚ Mit wem und auf welchem festgelegten Schulweg soll Ihr Kind nach Hause gehen bzw. fahren? Tipp: Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es sich bei Bedarf Hilfe holen kann (so genannte »Hilfe-Inseln«, z. B.: Geschäfte, Mütter mit Kindern).
❚ Wem darf Ihr Kind zu Hause, wenn es alleine ist, die Tür öffnen?
❚ Soll Ihr Kind selbstständig Telefonate annehmen und welche Auskünfte darf es erteilen?
❚ Wie soll sich Ihr Kind verhalten, wenn ein Erwachsener um Hilfe oder Auskunft bittet?
❚ Wo kann Ihr Kind spontan um Hilfe bitten, wenn ihm zum Beispiel auf dem Schulweg etwas oder jemand Angst macht oder es sich verlaufen hat?
Weitere Informationen und kindgerechte Angebote zu diesem und weitere Sicherheitsthemen unter www.poldi.sachsen.de.

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Von Reinhard Rädler
Reinhard Rädler ist freier Journalist in Taucha.
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