Nach dem schweren Busunglück auf der A9 bei Schkeuditz am Mittwoch, 27. März 2024, hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen den Fahrer erhoben. Vorgeworfen werden ihm fahrlässige Tötung in vier Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in 46 Fällen. Das Verfahren liegt beim Amtsgericht Eilenburg. Das Gericht entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Der Reisebus war von Berlin nach Zürich unterwegs. Auf der A9 in Richtung München kam er etwa drei Kilometer vor dem Schkeuditzer Kreuz auf Höhe Kilometer 114 gegen 9.45 Uhr nach rechts von der Fahrbahn ab und kippte in der angrenzenden Böschung auf die Seite. An Bord waren 54 Personen, darunter zwei Fahrer.
46 Fahrgäste wurden verletzt, teils schwer. Vier Frauen starben noch am Unfallort: eine 19-jährige Deutsche, eine 20-jährige Indonesierin, eine 43-jährige Ukrainerin und eine 47-jährige Polin.
Die Ermittler sehen keine technischen Mängel am Bus. Es gibt keine Hinweise auf Alkohol, Drogen oder Medikamente. Nach dem Gutachten verlor der damals 62-jährige tschechische Fahrer bei rund 94 km/h die Kontrolle, weil er die erforderliche Sorgfalt im Verkehr außer Acht ließ. Der Mann ist nicht vorbestraft. Weitere Angaben wollen die Behörden erst in der Hauptverhandlung machen.