Allerdings: Nicht alle Farbreste müssen auf den Sondermüll. Darauf macht jetzt das Umweltamt des Landkreises Nordsachsen aufmerksam. Dispersionsfarben zum Beispiel, dazu gehören handelsübliche Wandfarben, enthalten keine gefährlichen Stoffe. Nachdem sie ausgehärtet oder ausgetrocknet sind, gehören solche Farbreste in den Restabfall. Die entleerten Behälter und Farbeimer wiederum können über den Gelben Sack oder die Gelben Tonne entsorgt werden.
Zu den gefährlichen Abfällen gehören hingegen unter anderem Lösemittel, Säuren, Laugen, Pestizide, Fotochemikalien, quecksilberhaltige Abfälle, Zytostatika sowie Farben und Lacke, die organische Lösungsmittel enthalten. Die komplette Liste ist in Anlage 2 der Abfallwirtschaftssatzungen für die Entsorgungsgebiete Delitzsch und Torgau-Oschatz festgehalten und in der Abfall-App des Landkreises Nordsachsen hinterlegt.
Nähere Informationen zur Entsorgung einzelner Abfallarten können dem Abfall-ABC der Abfall-App des Landkreises Nordsachsen entnommen werden. Diese ist kostenfrei in allen gängigen App-Stores zu finden.