Stadt verbietet Versammlung in Form eines Aufzuges am 3. Juni
Die für Samstag, den 3. Juni, angezeigte Versammlung in Form eines Aufzuges unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ wurde gemäß Paragraf 15 Abs.1 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) durch die Versammlungsbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig verboten.
Grundlage für das Verbot sind die Gefahrenprognosen der Polizeidirektion Leipzig sowie die Lageeinschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen sowie weitere Erkenntnisse der Versammlungsbehörde
Der Beginn der Demonstration war für 17 Uhr in der Wolfgang-Heinze-Straße angemeldet und sollte im weiteren Verlauf den Promenadenring tangieren, einen Verlauf durch die Stadt Leipzig nehmen und auf der Richard-Wagner-Straße mit einer Abschlusskundgebung enden
Update Stand: 31.05.2023, 16:49 Uhr
Polizei richtet Kontrollbereich ein
Die Polizeidirektion Leipzig bereitet sich mit Hochdruck weiterhin auf den Einsatz am kommenden Wochenende vor. Die Leipziger Polizei ist mit Unterstützung der Bundespolizei und anderer Bundesländer bereits in Leipzig sichtbar präsent. Erneut bitten wir die Bevölkerung, sich im Stadtgebiet und an dessen Grenzen auf einsatzbedingt entstehende Verkehrsbeeinträchtigungen einzustellen. In der Medieninformation 295/23 vom 30. Mai 2023 wurde dazu bereits berichtet.
So ist beabsichtigt, an mehreren Orten den Anreiseverkehr zu kontrollieren. Die Bundespolizeiinspektion Leipzig führt einen eigenen Einsatz durch und wird insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes und im Zugverkehr Kontrollen durchführen.
Zudem wurde ein Kontrollbereich eingerichtet.
Kontrollbereich
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat der Einrichtung eines Kontrollbereiches vom Freitag, den 2. Juni 2023, ab 18:00 Uhr bis Sonntag, den 4. Juni 2023, 18:00 Uhr zugestimmt.
Der Kontrollbereich wird in diesem Rahmen im folgenden räumlichen Geltungsbereich bestimmt:
Willy-Brandt-Platz - Kurt-Schumacher-Straße - Berliner Straße - Rackwitzer Straße - Am Gothischen Bad - Berliner Brücke - Brandenburger Straße - Adenauerallee - Kohlweg - Bennigsenstraße - Torgauer Platz - Torgauer Straße - Wurzner Straße - Breite Straße - Riebeckstraße - Prager Straße - Connewitzer Straße - Probstheidaer Straße - Karl-Jungbluth-Straße - Bornaische Straße - Prinz-Eugen-Straße - Koburger Straße - B2 - Wundtstraße - Schleußiger Weg - Rödelstraße - Antonienstraße - Gießerstraße - Endersstraße - Lützner Straße/B87 - Bowmanstraße/B87 - Jahnallee/B87 - Ranstädter Steinweg - Tröndlinring - Willy-Brandt-Platz.
Er umfasst den innerhalb der genannten Straßen liegenden Bereich und erstreckt sich auf die ihn begrenzenden Straßenzüge in ihrer gesamten Breite, einschließlich Gehweg und möglicher angrenzender Bebauung. Auch außerhalb des Kontrollbereiches wird die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Kontrollen auf Grundlage des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes durchführen.
(Ausgangsmeldung vom 30.05.2023) Am kommenden Wochenende 3./4. Juni könnte es im Stadtgebiet von Leipzig bei möglichen Protestaktionen zu Störungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen. Die Polizei und die Stadt bereiten sich abgestimmt darauf vor.
Am 31. Mai soll am Oberlandesgericht Dresden gegen Angeklagte der linken Szene wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB das Urteil gesprochen werden. Für den Samstag nach der Urteilsverkündung wurde zum sogenannten »Tag X« in Leipzig aufgerufen.
Alle der Polizeidirektion Leipzig vorliegenden Erkenntnisse lassen prognostisch den Schluss zu, dass auch gewaltbereite und gewaltsuchende Personen nach Leipzig reisen und Straftaten begehen werden. Die Polizei muss sich also auf ein Einsatzgeschehen mit teilweise unfriedlichem Verlauf mit hohem Schadenspotenzial einstellen
Mit dem nunmehr konkreten Datum und einer vorliegenden Versammlungsanzeige für den kommenden Samstag, den 3. Juni 2023, steht die Polizeidirektion Leipzig vor der herausragenden Aufgabe, ein Stadtfest in Sachsens größter Stadt, das Fußballspiel im Sachsenpokalfinale zwischen dem 1. FC LOK Leipzig und dem Chemnitzer FC sowie das Konzert von Herbert Grönemeyer abzusichern. Über eine Verlegung der am Samstag stattfindenden Pokalspiele ist noch nicht entschieden.
Aufgrund dieser Auftragsdimension steht die Polizeidirektion Leipzig vor dem größten Polizeieinsatz der letzten beiden Jahre. Über das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde Unterstützung aus anderen Bundesländern angefordert.
Mit einer Allgemeinverfügung vom 30. Mai hat die Stadt Leipzig entschieden, die Versammlungsfreiheit für das Wochenende teilweise einzuschränken und untersagt, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen, welche sich inhaltlich auf den Antifa-Ost-Prozess (Staatsschutzverfahren gegen Lina E. vor dem Oberlandesgericht Dresden) bzw. dessen Angeklagte beziehen und nicht bis Mittwoch, den 31. Mai 2023, 24 Uhr, bei der zuständigen Versammlungsbehörde angezeigt wurden.
Allen Besucherinnen und Besuchern sowie der Bevölkerung der Stadt wird aufgrund der Veranstaltungsdichte und das Einsatzgeschehen empfohlen, auf eine Anreise zum Stadtfest, zum Zoobesuch, Shoppen oder zum Konzert mit dem Auto zu verzichten und stattdessen den Öffentlichen Personen- und Nahverkehr zu nutzen.
Hier der Wortlaut der Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig: 295/2023 vom 30.05.2023