Geflügelpest: Auch Auswirkungen auf Nordsachsen | nordsachsen24.de

Geflügelpest: Auch Auswirkungen auf Nordsachsen

Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest in einer Gänsezucht im Grimmaer Ortsteil Mutzschen (Landkreis Leipzig) wurden zwei Sperrzonen eingerichtet, die bis in den Landkreis Nordsachsen reichen.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. (Foto: Pixabay)
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. (Foto: Pixabay)
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. (Foto: Pixabay)
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. (Foto: Pixabay)
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. (Foto: Pixabay)

Die sogenannte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umfasst neben Wermsdorf auch mehrere Ortsteile von Oschatz und Dahlen. Innerhalb dieser Überwachungszone liegt die Schutzzone. Sie hat einen Radius von drei Kilometern und schließt neben Wermsdorf auch den Wermsdorfer Ortsteil Liptitz ein. Der genaue Verlauf der Restriktionszonen ist im Geoportal Nordsachsen einsehbar.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen hat für den betroffenen Bereich mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung (PDF) mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen. Insbesondere gelten in den Zonen eine strenge Stallpflicht und erhöhte Anforderungen an die Biosicherheit.

„Auch außerhalb der betroffenen Gebiete sind die Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Zum Schutz der Tiere können wir nur allen dringend dazu raten, ihr Geflügel derzeit nur in geschlossenen Ställen unterzubringen“, sagt Nordsachsens LÜVA-Leiterin Dr. Barbara Lemm.

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt auf der entsprechenden Internetseite des Landkreises, in den Schaukästen an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes und in der nächsten Ausgabe des digitalen Amtsblatts.


Daniel Große
Daniel Große
Daniel Große arbeitet seit 2001 als freier Journalist und berichtet hier zu allen Themen, die unsere Region bewegen. Infrastruktur, Blaulicht-Meldungen, Veranstaltungen, Neues aus den Rathäusern und vieles mehr veröffentlicht er hier. Schnell, kompakt und verständlich.
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